FINANZIERUNGSMÖGLICHKEITEN

Wir sind Ihr idealer Finanzpartner, wenn es um das Thema „Geld und Auto“ geht. Durch die Zusammenarbeit mit der BMW & Santander Bank finden wir die Finanzierungsform, die am besten zu Ihnen passt. Natürlich können Sie auch bestimmte Autos über unsere Partnerbanken leasen. Wenn Sie Ihr Privatauto oder einen Firmenwagen leasen möchten, sind Sie bei uns genau richtig. Wir sorgen dafür, dass Sie bestens unterwegs sind.

WELCHE FINANZIERUNGSMETHODEN GIBT ES?

Standardfinanzierung
Gleichbleibende Raten über einen frei gewählten Zeitraum von mindestens 12 bis zu 120 Monaten. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem unserer Kundenberater in Ihrem Autohaus.

Schlussratenfinanzierung
Niedrige monatliche Raten und eine höhere Rate am Schluss mit einer Vertragslaufzeit von 24 bis zu 72 Monate. Weitere Informationen erhalten Sie bei einem unserer Verkaufsberater in Ihrem Autohaus.

FINANZIERUNG PLUS

Das Versicherungspaket perfekt für Ihren neuen Gebrauchten.
Das Paket setzt sich aus einer Gebrauchtwagengarantie, zusätzlicher Ratenschutzversicherung (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit) und der GAP-Versicherung zusammen.

ZUBEHÖR- UND REPARATURFINANZIERUNG

Auch für die Finanzierung von Reparaturen oder zusätzlicher Anschaffungen wie Standheizung, Fahrradständer oder Winterreifen, bieten wir eine Lösung.

Ab einem Betrag von 500€ können Sie die Zubehör- und Reparaturfinanzierung für eine Laufzeit von  12 oder 72 Monate in Anspruch nehmen. Der Zinssatz liegt hier zwischen 0,00% bis 4,99% effektiver  Jahreszins.

RATENSCHUTZVERSICHERUNG

Was ist die Ratenschutzversicherung?

Die Ratenschutzversicherung1 ist ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt zur finanziellen Absicherung des Kunden durch Übernahme der monatlichen Finanzierungsraten bei Arbeitsunfähigkeit und im Todesfall. Bei zusätzlichem Abschluss der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung die Finanzierungsraten bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt des Anspruchs kein Arbeitnehmer oder Selbstständiger (z. B. verbeamtete Personen), so besteht alternativ zur Arbeitslosigkeitsversicherung Schutz gegen Schwere Krankheiten.

 

Welche Leistungen beinhaltet die Ratenschutzversicherung?

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Ratenschutzversicherung die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten nach Ablauf der leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen2 nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, maximal 35 Monate je Leistungsfall. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.

Im Todesfall sichert die Ratenschutzversicherung die Summe aller nach Eintritt des Todes planmäßig fällig werdenden Monatsraten bis zur kompletten Abzahlung des Finanzierungsvertrages ab. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate ebenfalls übernommen. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen ab Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, bis zu zwölf Monate je Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen.

Alternativ besteht Schutz gegen schwere Krankheiten. Bei Erstdiagnose einer schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von drei Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt planmäßig fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. In der Zielfinanzierung wird die Schlussrate nicht übernommen. Die Leistung wird als Einmalzahlung erbracht.

 

Welche Leistungsvoraussetzungen gibt es?

Zu Beginn des Versicherungsschutzes besteht für alle versicherten Risiken eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit beginnt mit dem Datum des Versicherungsbeginns, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Ein Versicherungsfall, der während der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Für einen unfallbedingten Tod oder eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht jedoch keine Wartezeit. Weitere Leistungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen.

 

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

Höchstversicherungssumme: 150.000 EUR bzw. 2.500 EUR pro Monat
Widerrufsrecht: 30 Tage
Höchstversicherungsdauer: 120 Monate
Eintrittsalter: 18 bis 66 Jahre3
Die Laufzeit der Versicherung entspricht der Dauer des Finanzierungsvertrages.
Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
Der Versicherungsschutz beginnt, vorbehaltlich bestehender Wartezeiten, mit dem Datum der ersten Ratenfälligkeit des Darlehensvertrages, der der Ratenschutzversicherung zugrunde liegt, jedoch nicht vor Unterzeichnung der Beitrittserklärung.

 

Was ist im Leistungsfall zu tun?

Im Leistungsfall meldet sich die versicherte Person bei den Versicherern unter der unten genannten Kontaktadresse und erhält ein Schreiben mit den auszufüllenden Formularen sowie einer Aufstellung der benötigten Unterlagen.

 

1 Versicherer für die Lebensversicherung ist die Credit Life AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss. Versicherer für die Risiken Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit/Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit und die Soforthilfe bei Schwerer Krankheit ist die RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss.
Maßgeblich für die Ratenschutzversicherung sind die Allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen für die Ratenschutzversicherung.

2 Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.

3 Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrages: 67 Jahre.

SHORTFALL GAP UND KAUFPREISSCHUTZ 20PLUS

Welche Produkte können Sie wählen?

Die Shortfall GAP1 ist ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt, das die bestehenden Restforderungen aus der Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und dem Ablösewert aus dem Finanzierungsvertrag im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens2 oder einer Entwendung ersetzt und den Selbstbehalt aus Ihrer Kaskoversicherung bis 1.000 EUR erstattet. Versichert ist außerdem die auf das versicherte Fahrzeug geleistete Anzahlung abzüglich der bereits durch den Darlehensnehmer geleisteten Raten bis zum Tag des Schadenereignisses.
Voraussetzung für den Ersatz des unverbrauchten Teils der Anzahlung ist, dass zum Schadenzeitpunkt eine Wartezeit von sechs Monaten seit Versicherungsbeginn abgelaufen ist.
Der Kaufpreisschutz 20Plus1 leistet in diesen Schadensfällen pauschal 20 % des ursprünglich geleisteten Kaufpreises gemäß Rechnung. Die Leistung aus der Versicherung kann beispielsweise als Anzahlung für einen neuen BMW genutzt werden.

Hinweis: Der Versicherungsschutz von Shortfall GAP bzw. Kaufpreisschutz 20Plus ersetzt nicht die Kaskoversicherung. Damit Sie auch den Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommen, empfehlen wir parallel den Abschluss einer Kaskoversicherung.

Was ist bei Vertragsabschluss zu beachten?

  • Höchstleistungssumme Shortfall GAP: je 15.000 EUR für die Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert sowie für die Absicherung des unverbrauchten Teils der Anzahlung
  • Höchstleistungssumme Kaufpreisschutz 20Plus: 30.000 EUR.
  • Maximales Fahrzeugeintrittsalter sieben Jahre nach Erstzulassung.
  • Widerrufsrecht 14 Tage.
  • Höchstversicherungsdauer 120 Monate.
  • Die Versicherung endet mit ihrem Ablauf, spätestens nach 120 Monaten oder mit Erreichen des Fahrzeugalters von zehn Jahren.
  • Der Beitrag zur Versicherung wird mitfinanziert.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beitritt zum Versicherungsvertrag.

Was ist im Leistungsfall zu tun?

  • das polizeiliche Aktenzeichen des zu meldenden Schadens,
  • die Endabrechnung des Kaskoversicherers oder Kfz-Haftpflichtversicherers des schädigenden Dritten sowie Kopien erstellter Gutachten,
  • falls keine Kaskoversicherung besteht und der Schadensfall auch nicht über die Kfz-Haftpflichtversicherung eines schädigenden Dritten ersetzt wird, das Gutachten des Sachverständigen,
  • der ursprüngliche Kaufvertrag des Fahrzeugs,
  • das Abrechnungsschreiben der BMW Bank GmbH.

 

 

Bei Bedarf kann die RheinLand Versicherungs AG noch weitere Unterlagen anfordern.

1 Vertragspartner und Risikoträger ist die RheinLand Versicherungs AG, RheinLandplatz, 41460 Neuss.
2 Gemäß Definition in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Shortfall GAP bzw. für den Kaufpreisschutz 20Plus

06101 / 54 44 – 0